Qualitätsstandards für die Textlink-Vermarktung

Webseiten werden regelmäßig anhand einiger einheitlicher Regeln bewertet. Nur Webseiten die diese Richtlinien dauerhaft erfüllen werden freigeschaltet und können bei der Textlink-Vermarktung teilnehmen. Die Richtlinien können sich im Laufe der Zeit durch neue Techniken und Marktgegebenheiten ändern.

Viele neu eingeführte Anforderungen beziehen sich primär auf neue Inhalte. Bereits aufgenommene Webseiten bzw. Textlink-Definitionen können in der Regel weiterhin im Marktplatz existieren. Wie die Erfahrung zeigt, existieren auch Ausnahmefälle, bei welchen Inhalte freigeschaltet werden, obwohl diese bestimmte Anforderungen nicht erfüllen.

Für Webseitenbetreiber

Anforderungen an die Webseite

  • Die Domain muss mit ihrem Thema einen Mehrwert liefern. Keine Webseiten, die ausschließlich der SEO Vermarktung dienen.
  • Die Webseite muss über sinnvolle Texte verfügen, die von Suchmaschinen indiziert werden können.
  • Die Domain muss im Index von Suchmaschinen auffindbar sein.
  • Eigenständige Second-Level Domain, zum Beispiel meinedomain.de, www.meinedomain.de.
  • Gepflegtes, seriöses Erscheinungsbild: Webseiten-Layout.
  • Ihre Webseite muss die Buywords-API zur URL-Übermittlung und den Textlink-Abruf nutzen. Zu diesem Zweck steht Ihnen ein fertiges PHP-Skript im Mitgliedsbereich zur Verfügung. Wenn Ihre Webseite mit einer anderen Programmiersprache arbeitet, können Sie das vorhandene Skript natürlich für Sie passend übersetzen (z. B. Java, Ruby, Python, usw.).
  • Ihre Webseite muss bei falschen Seitenaufrufen zu einem gültigen Seitenaufruf weiterleiten (HTTP Header 3xx) oder eine Fehlerseite anzeigen (HTTP Header 404). Wenn generell alle (incl. fehlerhafte) Anfragen mit einem positiven HTTP Header 200 beantwortet werden, sind falsche Aufrufe nicht erkennbar und führen daher zur Ablehnung der Webseite.
  • Keine Übermittlung von Duplicate-Content. Sollte Ihre Webseite gleiche Inhalte über unterschiedliche Unterseiten oder Sub-Domains anzeigen, darf nur eine Unterseite oder Domain mit Buywords genutzt werden, in einem solchen Fall die primäre Domain. Doppelte-Inhalte sind in jeden Fall zu vermeiden.
Ausgeschlossene Webseiten
  • Webseiten, die gegen geltendes, deutsches Recht verstoßen.
  • Webseiten, deren Darstellung/Layout unseriös oder unstrukturiert erscheint.
  • Webseiten, deren Inhalte keinen echten Mehrwert liefern.
  • Webseiten, die Potenzmittel anbieten.
  • Webseiten, mit einem zu kleinen Nutzer/Interessenskreis, zum Beispiel Clan-Seiten oder geschlossene Communities.
  • Webseiten deren Einnahmestruktur auf MLM oder ähnlichen Prinzipien beruht.
  • Duplicate-Content Webseiten: Webseiten die gleichen Inhalt auf verschiedenen Unterseiten ausgeben oder zu großen Teilen von anderen Webseiten übernehmen.
  • Mirror-Webseiten: Webseiten die in gleicher Form unter verschiedenen Domains existieren.
  • Brücken-Seiten
  • Suchmaschinen-Spam-Webseiten: Webseiten, die speziell für Suchmaschinen erstellt wurden und mit ihren Keyword-Optimierten Texten Suchmaschinen irritieren und keinen echten Mehrwert liefern.
  • Cloaking Webseiten
  • Aggregator-Webseiten: Keine Webseiten, deren Inhalt auf Diensten oder Webseiten Dritter basiert. Zum Beispiel: Nachrichten-Sammelseiten oder Preisvergleichs-Seiten.
  • Suchmaschinen-Dienste oder sonstige Webseiten, die zu einem Großteil nicht von relevanten Suchmaschinen indiziert werden.
  • Keine Unterseiten die über Meta-Refresh oder Javascript zu anderen Webseiten weiterleiten.
  • Webseiten, deren Layoutstruktur auf HTML-Frames basiert.
  • Webseiten, die zum Beispiel eine dynamische Session-ID bei allen URLs integrieren.
  • Webkataloge, Webverzeichnisse, Auktionsdienste, Bookmark-Services.
  • Webseiten bei Free-Hostern ohne eine eigene Second-Level Domain, zum Beispiel meinedomain.de, www.meinedomain.de.
  • Inaktive Webseiten, die nicht gepflegt oder nur selten aktualisiert werden.
  • Foren die nur selten neue Einträge erhalten, z. B. weniger als 10 Einträge pro Monat.
  • Blogs die nur selten neue Einträge erhalten, z. B. weniger als 1 Eintrag pro Monat.
  • Partnerportale und Communities deren Inhalt ausschließlich für angemeldete Nutzer einsehbar ist.
Richtlinien zur Integration von Textlinks
  • Die Textlinks müssen mit allen Text-Bestandteilen eingebunden werden.
  • Sie müssen für einen Besucher klar zu erkennen sein.
  • Die Textlinks dürfen nicht mit Buywords in Beziehung gebracht werden.
  • Es darf nicht zu erkennen sein, das es sich um gekaufte Textlinks handelt.
  • Verlinkungen, Hyperlinks, müssen als solche erkennbar sein. In einem Browser sind sie in der Regel unterstrichen.
  • Sie dürfen nicht durch Farbe oder andere CSS-Gestaltungsmerkmale "versteckt" werden.
  • Sie dürfen nicht mit einem "nofollow" versehen werden.
  • Keine Einbindung in Unterseiten die mit "noindex" markiert wurden.
  • Keine Einbindung in Unterseiten die per robots.txt ausgeschlossen wurden.
  • Keine Einbindung in Unterseiten, die nicht direkt zu erreichen sind. Zum Beispiel keine passwortgeschützten Bereiche.
  • Keine Einbindung in kurzfristig bestehende, temporäre Unterseiten. Zum Beispiel zeitlich befristete Angebots-Seiten mit kurzer Existenz.
  • Nach der erfolgreichen Anbindung an Buywords, wird der interne Cache mit mindestens 12 Stunden Gültigkeit genutzt. Mit dem Ziel, die Antwort- und Ladezeiten der eigenen Webseite zu reduzieren. Das bereitgestellte PHP Skript beinhaltet bereits einen solchen Cache.
  • Einbindung der Textlinks nur auf deutschsprachigen Unterseiten.

Für Werbetreibende

Anforderungen an die Kampagnen-Webseite

  • Webseiten, die gegen geltendes, deutsches Recht verstoßen.
  • Aus Suchmaschinen verbannte Webseiten.
  • Webseiten, die Potenzmittel anbieten.
  • Webseiten deren Einnahmestruktur auf MLM oder ähnlichen Prinzipien beruht.
  • Webseiten, die speziell für Suchmaschinen oder SEO-Wettbewerbe erstellt wurden.
  • Webseiten ohne gültiges Impressum.
Anforderungen an die Textlink-Definition
  • Gut lesbare und sinnvolle Beschreibungen.
  • Keine Rechtsschreib- oder Grammatikfehler.
  • Keine unnötige Großschreibung von vollständigen Wörtern.
  • Keine Doppellungen von Ausrufe- oder Fragezeichen.
  • Keine irritierenden Frage- oder Ausrufesätze.
  • Keine übermäßige Anhäufung von Keywords.

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